"Barnahus" – ein skandinavisches Erfolgsmodell auch für Österreich?

Barbara Neudecker zieht in ihrer Expertenstimme Vergleiche zu der in Österreich seit mehreren Jahrzehnten eingeführten psychosozialen Infrastruktur, was Kinder- und Opferschutz betrifft. Geht es um "Kindgerechte Justiz" und die Frage, wie man Kindern, die Gewalt erlebt haben, bei Polizei und Gericht sensibel und kindgerecht begegnen kann, dann wird häufig das aus Skandinavien stammende Barnahus-Modell als Vorbild angeführt.

Autorin: Mag.a Barbara Neudecker, MA – Fachstelle für Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche

Thema November 2019

Die ersten Barnahus ("Kinderhäuser") entstanden Ende der 1990er Jahre, zunächst als Pilotprojekt in Island und später in den anderen skandinavischen Ländern. Vorbild waren die US-amerikanischen Child Advocacy Centers (Herbert, Walsh & Bromfield 2018). Barnahus sind interdisziplinäre Einrichtungen, in denen VertreterInnen verschiedener Professionen und Institutionen zusammenkommen, um Maßnahmen der Strafverfolgung und des Kinderschutzes zu bündeln.

Minderjährige Opfer (und zum Teil auch minderjährige ZeugInnen von Verbrechen) werden dort kriminalpolizeilich befragt, gegebenenfalls werden medizinische Untersuchungen durchgeführt, und weitere Maßnahmen zum Schutz des Kindes werden koordiniert und in die Wege geleitet.

Beweissicherung und Versorgung gehen Hand in Hand. Ziel ist es, die Zahl der Befragungen im Strafverfahren zu minimieren und Sekundärviktimisierungen zu vermeiden. Neben der Durchführung der forensischen Interviews folgen alle Barnahus-Einrichtungen folgenden Grundsätzen:

  • ein kindgerechter Umgang,
  • ein umfassendes Angebot "unter einem Dach",
  • multidisziplinäre Kooperation,
  • Vermeidung von Retraumatisierungen und
  • Herstellen eines "Sicheren Orts".

Die Einrichtungen folgen dem doppelten Ziel, einerseits der Strafverfolgung zu dienen und andererseits der Unterstützung bzw. medizinischen und therapeutischen Behandlung des Kindes.

In Deutschland eröffnete 2018 das erste Childhood-Haus am Universitätsklinikum Leipzig, in dem das Barnahus-Modell an die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland angepasst wurde. Vor kurzem wurde eine weitere Einrichtung in Heidelberg eingeweiht, weitere Childhood-Häuser sind geplant.

Seit 2015 setzt sich das europäische Promise-Projekt dafür ein, dass das Barnahus-Modell in weiteren europäischen Staaten implementiert wird. Derzeit sind Barnahus-Einrichtungen oder vergleichbare Institutionen u.a. in Bulgarien, Zypern, Belgien, Ungarn, Irland und Rumänien im Entstehen.

Ein zentrales Ziel von Promise ist sicherzustellen "that children are placed at the centre of the process and that their voices are heard".

Dieses Anliegen teilt auch die Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche in Österreich. Wäre Barnahus daher auch wegweisend für unser Land? Um diese Frage zu beantworten, ist ein differenzierter Blick auf das Modell angebracht...

1. Barnahus ist nicht ein Modell, sondern umfasst verschiedene Konzepte

Betrachtet man die skandinavischen Barnahus-Konzepte näher, so zeigt sich, dass die Einrichtungen in den verschiedenen Ländern sehr unterschiedlichen Konzepten folgen (Johanssen et al. 2017a).

Während Barnahus in Island einer staatlichen Kinderschutzbehörde zugeordnet ist, ist es in Norwegen Teil des Polizei-Systems und in anderen Ländern an die Kinder- und Jugendhilfe oder an Universitätskliniken angebunden.

Dadurch unterscheidet sich auch die rechtliche Verankerung: In Norwegen ist die Beiziehung des Barnahus bei (sexueller) Gewalt an Kindern verpflichtend für Polizei und Staatsanwaltschaft, in Dänemark für die Kinder- und Jugendhilfe, und in anderen Ländern ist es gar nicht verpflichtend.

Dazu kommen unterschiedliche Regelungen in Bezug auf Alter und Zielgruppe. In vielen nordischen Ländern liegt der Schwerpunkt nicht mehr auf der Abklärung sexuellen Missbrauchs, sondern von körperlicher Gewalt. Häufig werden auch Kinder, die ZeugInnen einer Gewalttat oder von Genitalverstümmelung betroffen sind, im Barnahus befragt und untersucht.

Weiters unterscheiden sich die Einrichtungen in ihrem Angebotsspektrum: In manchen Ländern liegt der Schwerpunkt bei der Befragung und Untersuchung (also am Beginn eines Gerichtsverfahrens), in anderen umfasst die Tätigkeit auch weiterführende therapeutische Angebote sowie Arbeit mit dem Bezugssystem des betroffenen Kindes.

2. Barnahus und die multiprofessionelle Kooperation

Das Barnahus-Modell wird häufig als die Lösung für das Spannungsfeld zwischen Kinderschutz und Strafverfolgung gesehen, das den Umgang mit der Offenlegung von sexueller Gewalt so schwierig macht.

Im Barnahus arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft, Kinder- und Jugendhilfe, Kinderschutz, therapeutische Professionen und gegebenenfalls auch medizinische Dienste unter einem Dach zusammen. Die koordinierte Vorgehensweise soll ermöglichen, dass Kinder optimalerweise nur einmal befragt werden müssen und dass im Barnahus alle Beweise ermittelt und gesammelt werden können, die für ein Strafverfahren relevant sind. Durch die nationalen Rechtsordnungen ist gesichert, dass die Befragung im Barnahus eine Aussage des Kindes vor Gericht ersetzen kann.

Aus der Praxis der Prozessbegleitung wissen wir, dass die Aufgaben und Ziele der unterschiedlichen professionellen Systeme zu unterschiedlichen Erwartungen an die kindlichen ZeugInnen führen, und diese sind manchmal nicht miteinander vereinbar. So kann es für die in der Strafverfolgung tätigen Professionen wichtig sein, das Kind möglichst bald nach der Anzeige ausführlich und detailliert zu Übergriffen zu befragen, während aus Sicht des Opferschutzes oder aus psychotraumatologischer Perspektive eine solche Vernehmung zu einer neuerlichen Belastung oder sogar Retraumatisierung führen kann, solange das Kind nicht stabilisiert ist. Oder es kann sein, dass aus eben diesen Gründen von der einen Seite eine kindergynäkologische Untersuchung angeregt und von der anderen Seite als zu belastend (und mit geringer Aussicht auf eindeutige Befunde) abgelehnt wird.

Wie aus der Fachliteratur zu Barnahus ersichtlich wird (Johansson et al. 2017a; Johansson & Stefansen 2019), besteht dieses Spannungsfeld im Barnahus ebenso - allerdings unter einem Dach. Dies bietet den Vorteil, Schwierigkeiten der Kooperation gemeinsam besprechen und lösen zu können.

In Island, dem "Vorreiterland" der Barnahus-Bewegung, führte dies dazu, dass sich der Schwerpunkt der Barnahus-Tätigkeit seit der Gründung zunehmend in Richtung Koordination und Kooperation verlagerte. So werden nun vor der Befragung des Kindes Fallkonferenzen zwischen Polizei, Kinder- und Jugendhilfe und der Person, die das forensische Interview mit dem Kind führt, abgehalten.

Das Ziel ist, die polizeilichen Ermittlungen und die Abklärung einer möglichen Kindeswohlgefährdung gleichermaßen im Blick zu behalten (Johansson et al. 2017b).

3. Die Bedeutung des sozialen und rechtlichen Kontexts

Mitunter wird das Barnahus-Modell als ein Erfolgsrezept betrachtet, das - ausreichend guter Wille vorausgesetzt - auch in anderen Ländern implementiert werden kann. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass eine Barnahus-Einrichtung nicht konzipiert werden kann, ohne die sozialen und rechtlichen Rahmenbedingungen eines Landes zu berücksichtigen. So zeigen bereits die skandinavischen Länder deutlich, wie heterogen die Entstehungsgeschichten der einzelnen Barnahus-Einrichtungen und die institutionelle Eingebundenheit sind.

Johansson & Stefansen (2019) weisen darauf hin, dass in diesen Ländern schon früh der rechtliche Rahmen geschaffen wurde, dass minderjährige Opfer nicht vor Gericht aussagen müssen, und dass Gewalt an Kindern und häusliche Gewalt zuerst in diesen Ländern rechtlich sanktioniert und gesellschaftlich geächtet wurden.

Fegert et al. (2016) weisen darauf hin, dass es in den nordischen Ländern - anders als in Deutschland und (noch) in Österreich - eine Anzeigepflicht bei (sexueller) Gewalt gegen Kinder gibt. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen sind auch der Auftrag und die Arbeitsweise der staatlichen Behörden der Kinder- und Jugendhilfe bzw. der Sozialen Dienste sehr unterschiedlich ausgestaltet.

Vor allem weisen Johansson & Stefansen (2019) darauf hin, dass Barnahus in Island nicht einen Paradigmenwechsel im Umgang der Justiz mit minderjährigen Opfern darstellte, sondern eine Weiterentwicklung bereits bestehender Tendenzen. Damit ist aber auch zu hinterfragen, ob Barnahus-Einrichtungen, wie es Ziel des Promise-Projekts ist, ohne weiteres in anderen Ländern zu implementieren sind.

4. Der Mythos der einmaligen Befragung

Besonders geschätzt wird das Barnahus-Modell für sein Bestreben, Kinder im Strafverfahren nur einmal zu befragen. Auch für österreichische Verhältnisse würde dies in vielen Fällen eine Verbesserung mit sich bringen, obwohl Kinder in der Regel ohnehin nur zweimal (einmal bei der Polizei, einmal in der Kontradiktorischen Vernehmung im Ermittlungsverfahren) befragt werden.

Allerdings ist auch zu hinterfragen, ob im Barnahus mit einer Befragung immer ein Auslangen gefunden werden kann: Was ist, wenn das Kind den Täter/die Täterin bei der ersten Befragung nicht nennt? Was ist, wenn die Ermittlungen der Kriminalpolizei eine ergänzende Befragung des Kindes erforderlich machen? Zudem entstehen mehrfache Befragungen in Österreich häufig dadurch, dass Kinder auch bei der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Rahmen von Pflegschaftsverfahren und Begutachtungen über ihre Gewalterfahrungen befragt werden.

Wie in Skandinavien mehrfache Befragungen in Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen und Kontaktrechts- und Obsorgeverfahren gehandhabt werden, bleibt in der Fachliteratur offen. In den vorwiegend osteuropäischen Ländern, in denen in den letzten Jahren Barnahus-Einrichtungen implementiert wurden, scheint die einmalige Befragung allerdings weitgehend ein Mythos zu sein, da häufig nur von Fall zu Fall individuell entschieden wird, ob das Video der Befragung im Barnahus bei Gericht akzeptiert wird oder nicht.

In Kroatien etwa ist das Ziel eine Reduktion auf "wenige" Befragungen, aber niemals bleibt es bei einer einmaligen Befragung (Buljan Flander; pers. Mitteilung im Rahmen der Final Conference des Projekts E-Protect am 24.9.2019).

5. Barnahus und Prozessbegleitung

Barnahus Island wurde 1998 gegründet. Im selben Jahr wurde in Österreich das Modellprojekt Prozessbegleitung initiiert. In den 1990er Jahren kamen in ganz Europa spektakuläre Fälle sexuellen Missbrauchs an die mediale Öffentlichkeit, die zum einen zum Aufbau sehr differenzierter Beratungs- und Hilfsangebote beitrugen und zum anderen zu einem verstärkten Problembewusstsein darüber, dass die Justiz für minderjährige Opfer wenig "child friendly" war.

Auch die Implementierung der "Kontradiktorischen Vernehmung" in Österreich war eine Errungenschaft dieser Zeit. So lässt sich die These formulieren, dass die nordischen Staaten diesen "Call for action" (Johansson & Stefansen 2019) mit der Etablierung der Barnahus beantworteten, während Österreich auf die Kontradiktorische Vernehmung sowie die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung als Instrumente "Kindgerechter Justiz" setzte.

Die Verbesserungen durch Barnahus wurden bereits skizziert, doch auch das Modell der Prozessbegleitung hat seine Vorteile. Der Betrieb von Barnahus-Einrichtungen ist auch eine Ressourcenfrage: Ist die Befragung im Barnahus verpflichtend, bedarf es einen hohen Aufwands, dieses Angebot landesweit flächendeckend umzusetzen. Ist die Befragung nicht verpflichtend, besteht das Risiko, dass die Einrichtungen selektiv nur bestimmten Zielgruppen, z.B. Opfern in der Nähe größerer Ballungszentren, zugute kommen.

Die Prozessbegleitung hingegen ist niederschwellig, es gibt spezialisierte Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in jedem Bundesland - und diese Kinderschutzeinrichtungen werden von der öffentlichen Hand bedarfsorientiert gefördert (was für die Einrichtungen zwar mitunter schwierig zu organisieren, aber für den Staat effizient und kostenschonend ist).

Während Barnahus den Anspruch hat, alles im Sinne eines "One-Stop-Shops" anzubieten, sind die einzelnen "Etappen" für das Kind in Österreich auf verschiedene Institutionen und Orte aufgeteilt - und die Prozessbegleitung führt das Kind flexibel durch diese von Fall zu Fall verschiedenen Etappen.

Die Prozessbegleitung ist der "rote Faden" des Kinderschutzes, der das Kind durch das Strafverfahren begleitet. Damit reicht der Faden u.U. auch weiter als in jenen Barnahus-Einrichtungen, in denen der Schwerpunkt auf der Befragung des Kindes und unmittelbaren Interventionen liegt und das Kind oft gar nicht bis zum Ende des Prozesses begleitet wird.

Damit ist auch eine wesentliche Besonderheit der Prozessbegleitung angesprochen: Anders als das Team des Barnahus, das eben auch einen Auftrag zur Befragung, zur Abklärung und Beweissicherung hat, ist die Aufgabe der Prozessbegleitung "nur", für die Entlastung und Stabilisierung des Kindes zu sorgen.

Damit ist die Prozessbegleitung nicht "Partei", die etwas vom Kind will, sondern eine Begleitung, die stets den Blick auf das Kind und seine Bedürfnisse gerichtet hat. So wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass gewaltbetroffene Kinder einem Gerichtsverfahren oft ambivalent oder ablehnend gegenüberstehen. Dies wirft die Frage auf, wie es gelingen kann, dass diese Kinder im Barnahus z.B. therapeutische Unterstützung annehmen können, wenn sie das Barnahus doch als "Polizeihaus" (Olsson & Kläfverud 2017), als freundlichen Arm der Behörden, erleben.

6. Schlussüberlegungen

Österreich hat seit mehreren Jahrzehnten eine gute psychosoziale Infrastruktur, was Kinder- und Opferschutz betrifft, und auch im rechtlichen Bereich wurden Anpassungen vorgenommen, um die "Kinderfreundlichkeit" der Justiz zu verbessern. Gibt es dennoch etwas, das Österreich sich vom Barnahus-Modell "abschauen" könnte?

Die Institutionalisierung der kindgerechten Koordination von Abläufen im Ermittlungsverfahren wäre sicher einer der wesentlichsten Punkte. Dass mit dieser Institutionalisierung einherginge, dass die verschiedenen beteiligten Professionen angehalten wären, gemeinsam Lösungen für Probleme der Kooperation zu finden, wäre ebenfalls wünschenswert.

Auch in Österreich gibt es Best-Practice-Modelle für die kindgerechte Befragung von minderjährigen Opfern bei der Polizei, z.B. in einem spezialisierten Befragungsraum am LKA Wien (der sogenannten "Andreasgasse"). Diese Modelle werden allerdings nicht bundesweit umgesetzt und werden vor allem von einer kleinen Gruppe von BeamtInnen getragen.

In den Barnahus wird darauf geachtet, dass den MitarbeiterInnen viel Unterstützung etwa in Form von Supervision und Fortbildung angeboten wird - nicht nur zur Technik und Methodik der Gesprächsführung (z.B. um Beeinflussungen ausschließen zu können, damit die Befragungen z.B. auch aussagepsychologischen Prüfungen standhalten können), sondern auch zu Psychotraumatologie.

In vielen Regionen Österreichs hat sich seit Implementierung der Prozessbegleitung eine gute Kooperation zwischen Opferschutzeinrichtungen, Polizei, Gericht und Kinder- und Jugendhilfe etabliert, die ein gemeinsames Bemühen um ein koordiniertes Vorgehen hervorgebracht hat.

In den letzten Jahren gewinnen Einrichtungen des sogenannten "medizinischen Kinderschutzes" an Bedeutung. Sie in diese Bemühungen zur einer guten Koordination im Sinne des Kindeswohls und der Strafverfolgung zu integrieren, wäre auch für Österreich ein wichtiger Schritt.

Die besondere Funktion der Prozessbegleitung allerdings, den Prozess, der durch eine Anzeige ausgelöst wird, primär aus der Perspektive des Kindes zu betrachten und das Kind zu unterstützen, dass seine individuellen Bedürfnisse in diesem Prozess gesehen und berücksichtigt werden - das wäre vielleicht etwas, das sich die Staaten, die auf Barnahus setzen, von Österreich abschauen könnten.

Literatur

  • [1] Fegert, J.M. et al.: Hilfeangebote und strafrechtliche Fallbearbeitung bei sexueller Gewalt gegen Kinder - Vom Kind her denken und organisieren. In: Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 11 (9/10), 324-334, 2016
  • [2] Herbert, J.L.; Walsh, W.; Bromfield, L.: A national survey of charcteristics of child advocacy centers in the United States: Do the flagship models match those in broader practice? In: Child Abuse & Neglect 76, 583-595, 2018
  • [3] Johansson, S. et al.: Collaborating against child abuse. Exploring the Nordic Barnahus model. 2017
  • [4] Johansson, S. et al.: Implementing the Nordic Barnahus Model: Characteristics and Local Adaptions. In: Collaborating against child abuse. Exploring the Nordic Barnahus model. 1-31, 2017
  • [5] Johansson, S.; Stefansen, K.: Policy-making for the diffusion of social innovations: the case of the Barnahus model in the Nordic region and the broader European context. In: The European Journal of Social Science Research, 2019

Weiterführende Informationen