Psychische Gewalt und emotionale Vernachlässigung bei Kindern

Portrait Adele Lassenberger. Foto: privat

Adele Lassenberger versucht in ihrem Beitrag das Phänomen der Psychischen Gewalt in der Erziehung fassbarer zu machen. Der Artikel beleuchtet Formen psychischer Gewalt im Kontext anderer Gewaltformen und versucht, die oft als unsichtbar klassifizierte Form der Gewalt sichtbarer zu machen.

Gewaltfreie Erziehung ist seit 1989 in Österreich gesetzlich verankert. Das gilt für herabwürdigende, bloßstellende und angstmachende Erziehungsmaßnahmen gleichermaßen wie für Körperstrafen. Dennoch wird diese Form der Gewalt oft übersehen.

Emotionale Vernachlässigung ist eine weitere Dimension dieser Gewaltform mit weitreichenden Folgen für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern. Können betroffenen Kindern keine resonanzfähigen positive Bindungsbeziehungen zur Verfügung gestellt werden, muss mit einer transgenerationalen Weitergabe dieser Gewaltform gerechnet werden.

Autorin: Dr.in Adele Lassenberger, Klinische Psychologin, Kinderschutzexpertin, seit 2021 freiberufliche Tätigkeit als Referentin, Trainerin, Supervisorin und Behandlerin

Thema März 2023

Psychische Gewalt und ihr Verhältnis zu anderen Gewaltformen

In der bislang umfassendsten österreichischen Gewaltstudie von 2011 (Kapella et al.) berichten rund drei Viertel der Frauen (75 %) und Männer (73 %) von psychischer Gewalt in der Kindheit. Um den Fokus auf die Psychische Gewalt zu lenken, ist es hilfreich Gewalt­dynamiken grundsätzlich zu verstehen und sich bewusst zu machen, wie Formen der Gewalt ineinander übergreifen.

Cordula Stucke (2014) versteht die unterschiedlichen Formen der Gewalt als separate Schablonen, die es sich lohnt getrennt anzuschauen, die aber in den allermeisten Fällen von Gewalt in verschiedenen Konstellationen und Überschneidungen vorkommen:

  • Körperliche Gewalt ist immer auch psychische Gewalt.
  • Psychische Gewalt mündet sehr oft in körperliche Gewalt.
  • Vernachlässigung ist die Unterlassungsform der psychischen Gewalt, de facto eine Untergruppe bzw. eine spezielle Form, die Kindern für ihre Entwicklung notwendige Voraussetzungen vorenthält.
  • Sexuelle Gewalt und Ausbeutung von Kindern ist die Steigerungsform von psychischer Gewalt – sexuelle Gewalt ist ohne psychische Gewalt (Manipulation, Drohen, Korrumpieren) nicht möglich: Häufig enthält sie auch Elemente körperlicher Gewalt, wenngleich es selten sichtbare Verletzungen gibt.

Das alles macht es nicht leichter, dieses Thema einzugrenzen. Zum einen wird bei den anderen Formen der Anteil psychischer Gewalt möglicherweise übersehen, wenn gleich er für die Auswirkungen auf Betroffene zu einem erheblichen Anteil verantwortlich sein dürfte.

Dennoch will dieser Artikel sich auf Aspekte psychischer Gewalt beziehen, in denen sich diese ohne Begleitung anderer Formen zeigt. Früher oft übersehen, zeigt sich zunehmend ein Bewusstsein für diese Form der Gewalt im gesellschaftlichen Diskurs. Vielfach wird auf die Unsichtbarkeit von Spuren psychischer Gewalt und damit auch auf die fehlende Möglichkeit der Beweiserbringung, z. B. im gerichtlichen Kontext, verwiesen.

Umso wichtiger ist es, die "Dynamik" zu erkennen. Wenn von Gewaltdynamiken gesprochen wird, dann ist damit gemeint, dass sich Gewalt nicht im „luftleeren" Raum ereignet, sondern nur dann adäquat erfassbar ist, wenn wir den dazugehörigen Kontext erfassen.

Gewalt zeigt sich nicht nur durch die Handlungen (dazu gehören auch Worte), sondern vollzieht sich einem Kontext: die Umstände, die Anlässe, das Beziehungsumfeld, die Auswirkungen, Motivation und Absichten des gewaltausübenden Menschen machen Handlungen zu einer Episode, die als erlebte (bzw. ausgeübte) Gewalt definiert werden kann.

Ein weiterer Aspekt ist die Rolle von Zeugen und Zeuginnen. Zwar mögen einzelne Gewalthandlungen auch ohne solche von statten gehen, letztlich gibt es aber überall, wo es Gewalt gibt - vor allem dann, wenn es sich um fortgesetzte Gewalt handelt - auch Angehörige oder andere Bezugspersonen, die etwas mitbekommen (könnten).

Gewalt kann nur durch Wegsehen, Bagatellisieren und/oder Pseudoerklärungen im Sinne von Ausreden aufrechterhalten werden ("Er meint es nicht so." - "Er ist schlecht drauf" oder "Weißt eh, wie sie ist, sie meint es nicht so"). Betroffene erkennen nicht immer diese Gewaltform als solche. Sie bagatellisieren, interpretieren feindliche Angriffe als Missgeschick, Panne, nicht gewollt (...) oder kommentieren diese aus der Dynamik der Schuldgefühle ("Ich habe es verdient.", "Ich bin selber schuld.","Ich hätte es verhindern können.") und übernehmen somit die Verantwortung, die eigentlich jene übernehmen sollten, die Gewalt ausüben. Unschwer lassen sich hier Täterstrategien und Täterintrojekte erkennen.

Doch Erscheinungsformen und Dynamik psychischer Gewalt sind im Wesentlichen beschrieben. Es braucht aber die Identifikationsbrille und eine entsprechende Haltung, um psychische Gewalt als das zu benennen, was es ist. Psychische Gewalt spielt sich nicht nur im abgeschirmten Setting ab, sehr oft auch vor Zeugen und Zeuginnen. Gerade gegenüber Kindern lässt sich diese Gewaltform mitunter direkt in einer Interaktion beobachten.

Nicht jede Unfreundlichkeit ist psychische Gewalt. Kränkungen sind Teil unseres Beziehungserlebens und können durch Austausch und Kommunikation reguliert werden. Nicht so bei der Psychischen Gewalt. Gewalttätige Strategien, die auf die Seele des Gegenübers abzielen, bedienen sich der Nähe und Intimität einer Beziehung, um Abhängigkeit zu erzeugen und/oder den anderen in den Dienst eigener Bedürfnisse - bewusst oder unbewusst, absichtlich oder unabsichtlich - zu stellen. Bosheiten, Demütigungen und Angriffe auf eine Person sind zwar schon als singuläres Verhalten Gewalt, entfalten ihre toxische Wirkung aber erst im Kontext einer Abhängigkeitsbeziehung.

Die französische Psychoanalytikerin und Viktimologin Marie France Hirigoyen, schreibt in ihrem Buch "Die Masken der Niedertracht":

"Seelische Gewalt erniedrigt, nimmt die Selbstachtung, macht hilflos.
Den Tätern dient sie dazu ihr eigenes Ego zu erhöhen und ihre (verzweifelte) Gier nach Anerkennung und Bewunderung zu befriedigen."

Sie spricht in diesem Zusammenhang von seelischen Perversionen, die sie jedoch nicht der Psychopathologie zuordnet, sondern sie sieht als Grundlage der seelischen Grausamkeit vielmehr eine kühle Ratio verbunden mit der Unfähigkeit, andere menschliche Wesen mit ihrem Schmerz wahrzunehmen.

Die Perversität besteht darin, den anderen als eigenständige Person zu zerstören, ihn emotional in den Dienst des eigenen emotionalen Überlebens zu stellen. Es ist ein emotionaler Missbrauch, ein Machtmissbrauch, ein narzisstischer Missbrauch und kann auch einen sexuellen Missbrauch miteinschließen oder in einen solchen münden. So gesehen ist dieser die "vollendete Form" eines emotionalen Machtmissbrauchs der die Verletzung der intimsten Sphäre - und wie wir wissen meist ganz ohne Spuren - miteinschließt. Soweit zur Dynamik der psychischen Gewalt und ihrer Durchlässigkeit zu anderen Gewaltformen.

Psychische Gewalt in der Erziehung

Der Umstand, dass Kinder in ihrer jeweiligen Entwicklung auf Beistand und Schutz angewiesen sind, konstituiert ein Abhängigkeitsverhältnis zu Erwachsenen. Pflege und Erziehung sind daher in besonderem Maße auch geeignet, sich der - notwendigen - Macht missbräuchlich zu bedienen, womit diese zur Gewalt wird. Erziehung ohne positiv konnotierter Macht ist nicht im Sinne von Schutz und Entwicklungsförderung von Kindern möglich.

Welche Definitionen gibt es für psychische Gewalt gegenüber Kindern?

Es lassen sich zwei Gruppen von Definitionsansätzen herausarbeiten (vgl. Gisbrecht 2012). Die einen definieren psychische Gewalt gegenüber Kindern, indem Formen psychischer Misshandlung und deren schädliche Auswirkung auf Kinder im weiteren Entwicklungsverlauf beschrieben werden. Demgegenüber stehen Definitionsansätze, die seelische Gewalt am Verhalten der Pflegepersonen gegenüber ihren Schutzbefohlenen festmachen.

Gemäß den APSACi-Richtlinien kann psychische Kindesmisshandlung definiert werden als

"ein wiederholtes Verhaltensmuster von Pflegepersonen, oder extremer Einzelepisoden, die den grundlegenden psychologischen Bedürfnissen des Kindes (nach Schutz, Sicherheit, Sozialisation, emotionale und soziale Unterstützung, kognitive Stimulation, Respekt, etc.) nicht nachkommen; vielmehr wird dem Kind vermittelt, es sei wertlos, mit Fehlern behaftet, ungeliebt, ungewollt, gefährdet oder es sei nur dazu nütze, die Bedürfnisse anderer Menschen zu erfüllen." (Hart, Brassard, Baker & Chiel, 2017)

Um diese Definition auslegen zu können, erfolgt eine Beschreibung dieser Handlungen durch Pflegepersonen, welche in folgende Kategorien zusammengefasst werden.

  • Ablehnendes Verhalten - die Pflegeperson weist dieses Kind und seine Bedürfnisse zurück, oft einhergehend mit einer gewissen Verachtung.
  • Terrorisierendes Verhalten - hier wird ein Bedrohungsszenario für das Kind aufgebaut und es werden starre oder unrealistische Erwartungen an das Kind gesetzt, mit der Androhung von Verlust, Schaden oder Gefahr, wenn es diese nicht erfüllt.
  • Ausbeutendes bzw. korrumpierendes Verhalten - liegt dann vor, wenn Kinder zu unangemessen antisozialen oder kriminellen Handlungen manipuliert werden und das auf die Unterwerfung des Kindes abzielt.
  • Emotionale Unempfänglichkeit - beschreibt Handlungen der Bezugsperson, die die Versuche und Bedürfnisse des Kindes zur Interaktion ignorieren und wenig oder keine Emotionen in Interaktionen mit dem Kind zeigen.
  • Isolierungsmaßnahmen - meint nicht nur Einsperren oder Absondern von anderen, sondern umfasst sämtliche Einschränkungen, die dazu angetan sind, dass ihm der Kontakt zu wichtigen Beziehungen nicht gewährt wird, sei es zu Angehörigen oder Freunden.
  • Vernachlässigung - als Vorenthalten angemessener medizinischer und psychosozialer Versorgung und psychischen Gesundheit sowie fehlende pädagogische Förderung.

Hier zeigt sich das breite Spektrum psychischer Gewalt. Aus den Beschreibungen der Formen psychischer Gewalt erschließen sich die folgenschweren und weitreichenden Auswirkungen auf die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes. Es prägt schleichend, aber kontinuierlich, die Entwicklung der Minderjährigen auf allen Ebenen: emotional, kognitiv, sozial, gesundheitlich und die Art ihrer eigenen Beziehungsgestaltung. Das bedeutet ein erhöhtes Risiko für "toxische" Beziehungen.

Das breite Spektrum psychischer Gewalt gegen Kinder lässt sich besser erfassen durch die Differenzierung von (aktiver) Psychischer Gewalt und (passiver) Emotionaler Vernachlässigung (vgl. dazu auch Positionspapier der deutschen Kinderschutzzenten 2022).

Eltern können grundlegende Entwicklungsbedürfnisse von Kindern als nicht relevant, unangemessen, als "Zumutung" einstufen und reagieren darauf mit Bestrafung, Abwertung oder Bedrohung, also mit aktiver psychischer Gewalt. Eltern können aber auch überfordert, auf Grund eigener Einschränkungen nicht in der Lage sein, diese Grundbedürfnisse wahrzunehmen bzw. die sich daraus ergebenden Aufgaben umzusetzen. Die Folge ist, dass Kinder keine Resonanz erleben, und es fehlen angemessene, auch Grenzen setzende und/oder unterstützende Reaktionen.

Diese passive Form kann in Abgrenzung zur Psychischen Gewalt als Emotionale Vernachlässigung verstanden werden. Emotionale Vernachlässigung und psychische Gewalt schädigen eher durch Häufigkeit als durch gravierende Einzelereignisse. In beiden Fällen muss Gefährdung abgegrenzt werden von einem breiten Bereich unterdurchschnittlicher Fürsorge und harscher Erziehung (zur Gefährdungsfrage vgl. Nowotny 2019).

Die Hintergründe bei den Eltern

Psychische Gewalt kann unterschiedliche Hintergründe haben:

  • Erziehungsziele werden mit inadäquaten Mitteln durchgesetzt (Schimpfen, Schreien, Verbieten, Erpressen); manchmal sind schon die Ziele inadäquat (Dysfunktionale Regeln oder Aufgaben, mit denen Kinder überfordert sind).
  • Im schlimmsten Fall haben Eltern ein Bedürfnis zu quälen oder ordnen sich einer entsprechenden Ideologie unter.
  • Persönlichkeitsstörungen und psychische Erkrankungen können Eltern ebenso veranlassen, Handlungen zu setzen, die Kinder ängstigen oder überfordern oder abwerten.
  • Fehlende Empathiefähigkeit.

Die Gründe für die emotionale Vernachlässigung können sich teilweise mit den angeführten überschneiden, ergeben sich jedoch vor allem aus biografischen, sozialen und persönlichkeitsbedingten Unzulänglichkeiten der Eltern im Hinblick auf ihre Elternrolle:

  • Eigene Traumatisierung oder wenn Eltern aus anderen Gründen zu sehr mit sich selbst beschäftigt sind.
  • Sucht- und andere Erkrankungen, bei denen der Fokus nicht bei den Kindern ist, sondern eigenen Bedürfnissen untergeordnet wird.
  • Prekäre soziale Situationen führen ebenso zu anderen "Prioritäten" und Überforderungssituationen – die Kinder sind nicht im Blick.

Als alleinige Gefährdungsmerkmale führen Psychische Gewalt und Emotionale Vernachlässigung selten zu Interventionen und Hilfemaßnahmen, der "Graubereich" ist hier bedeutend weiter, obwohl die Auswirkungen und Folgen für betroffene Kinder nicht geringer sind als bei den anderen Gewaltformen.

Ein Beispiel aus der Kinderschutzpraxis soll die Komplexität verdeutlichen:

BeispielBeispiel

Der 7-jährige René lebt als jüngstes von vier Geschwistern mit seinem sechzehnjährigen Bruder, seinem Vater und der väterlichen Großmutter im gemeinsamen Haushalt, nachdem die Mutter, die unter dem Regime der Großmutter litt und dies mit zunehmenden Alkoholkonsum kompensiert hat, die Familie verlassen hat. Die Mutter wird daraufhin totgeschwiegen. René weiß nicht, wo sie sich aufhält und hat auch keinen Kontakt zu ihr. Für sein gelegentliches Einnässen wird er von der Großmutter bestraft. Seine Aggressionsausbrüche stillt sie mit Süßigkeiten. Der Vater zeigt sich bemüht und „verhätschelt" den Buben. René kommt als fast Siebenjähriger in die Schule, extrem übergewichtig, findet keinen Anschluss in der Klasse und entwickelt extreme Ängste, lässt den Vater nicht von seiner Seite und verweigert den Schulbesuch.

Schutzfaktoren für psychische Gewalt

Kinder erleben psychische Gewalt auch in der Schule und speziell auch durch die Peergroup (Mobbing). Aber das Risiko dem ausgesetzt zu sein, erhöht sich mit dem Umstand, in frühen Bindungsbeziehungen schlecht behandelt worden zu sein.

Hingegen sind sichere Bindungsbeziehungen und weitere positive basale Beziehungserfahrungen insofern ein Schutz, da Kinder sich bei schützenden Bindungspersonen Unterstützung holen können. Die Tragik vieler betroffener Kinder liegt gerade darin, dass sich Erfahrungen psychischer Gewalt im weiteren Leben fortsetzen können und anfälliger machen für Gewaltbeziehungen in Partnerschaften. Umso wichtiger erscheint es, Möglichkeiten aufzuzeigen, psychischer Gewalt entgegenzutreten.

Mehrdimensionale Gewaltprävention zeigt sich auf mehreren Ebenen:

  • In der Haltung der Gesellschaft zu psychischer Gewalt
  • Stärkung der Kinderrechte
  • In institutionellen Kommittments, auf - alle Formen - der Gewalt zu verzichten, insbesondere durch umfassende Schutzkonzepte in Schule und anderen (freizeit-) pädagogischen Einrichtungen
  • Aufklärung und Sensibilisierung von Eltern in Elternbildungsveranstaltungen und Betreuungseinrichtungen
  • Publikationen zum Thema, für Kinder aufbereitet, die auch Erwachsene ansprechen können.

Betroffene Kinder können nur durch unterstützende, Mut machende Beziehungen in ihrem Selbstvertrauen gestärkt werden. Oft hilft schon ein außerfamiliärer Kontext wie z. B. Freizeitorganisationen, die den Kindern ein alternatives Beziehungsangebot machen können. Sichere Bindungsbeziehungen sind jedenfalls der verlässlichste Schutzfaktor für das Erleben psychischer Gewalt, das dies das Erkennen, Benennen und Hilfe holen in Fällen erlebter Gewalt am wahrscheinlichsten machen.

Für Kinder und Jugendliche, die psychischer Gewalt ausgesetzt sind oder waren, stellen sich Interventionsansätze schwierig und komplexer dar, wie das oben skizzierte Beispiel zeigen soll. Zunächst geht es darum, die Problematik zu erkennen, da sie sich meist nicht offen zeigt und von anderen Problem überlagert sein kann. Dann geht es darum, einen Zugang zum betroffenen Kind und seinen Bezugspersonen zu bekommen, um Interventionen auf der Ebene der Bezugspersonen zusetzen - eine durchaus komplexe Aufgabe des Kinderschutzes.

Schließlich gilt es, das Kind mit seinen Nöten und Stärken im Blick zu behalten und ihm einen anderen Umgang mit seinen Schwierigkeiten zu zeigen. Diesen anderen - gewaltfreien - Umgang können wir auch Eltern zeigen. Manche werden sich darauf einlassen können.

Literatur

  • [1] Borst U, Lanfranchi A : Liebe und Gewalt in nahen Beziehungen Carl Auer, Heidelberg., 2011
  • [2] BMSG: Dokumentation der Enqueten „Wehe, wehe, wenn ich an das Ende sehe,“ (Nov 1999) und „Es irrt der Mensch, solang‘ er strebt“, Okt 2000). 1999
  • [3] Brisch, K. H.: Bindung und emotionale Gewalt. Klett-Cotta, 2017
  • [4] Gisbrecht J: Psychische Gewalt an Kindern Akademikerverlag, Saarbrücken, 2012
  • [5] Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren: Bessere Aussichten. Kinder im Nebel psychischer Gewalt. 2019
  • [6] Die Kinderschutzzentren: Positionspapier zur Psychischen Gewalt und Emotionalen Vernachlässigung von Kindern. 2022
  • [7] Hirigoyen M.: Die Masken der Niedertracht Deutscher Taschenbuch Verlag, München, 2002
  • [8] ÖIF - Österreichisches Institut für Familienforschung an der Universität Wien: Gewalt in der Familie und im nahen sozialen Umfeld. Österreichische Prävalenzstudie zur Gewalt an Frauen* und Männer*n. Wien, 2011
  • [9] KSÖ - Kuratorium sicheres Österreich: Interpersonale Gewalt in Österreich 2017
  • [10] Mertes, L.: Psychische Gewalt in der Erziehung. Erkennungsproblematik und Erkennungschancen für die soziale Arbeit. Diplomica Verlag, 2013
  • [11] Nowotny, E.: Nicht auf den ersten Blick sichtbar und doch gefährlich. Vortragsfolien 2019
  • [12] Sorgo, A. F.: Wenn Eltern Gewalt ausüben. Ein systemisches Modell zum Verständnis innerfamiliärer Gewalt. In: Familiendynamik Jg 39/3, S. 218-223., 2014
  • [13] Stucke, C.: Dynamik und Auswirkungen unterschiedlicher Formen der Gewalt gegen Kinder, Fortbildungsskriptum der Fachstelle für Prozessbegleitung. 2014

Weiterführende Informationen