Strafverfahren
Im Strafverfahren wird geklärt, ob eine Person eine bestimmte gerichtlich strafbare Handlung begangen hat. Es wird entschieden, ob und – wenn ja – welche Strafe zu verhängen ist. Am Strafverfahren wirken verschiedene Institutionen mit, denen jeweils eine eigene Rolle zukommt: die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Gericht. Manchmal werden Sachverständige hinzugezogen, wenn besonderes Fachwissen notwendig ist, um den Fall beurteilen zu können. Als Vertretung des:der Beschuldigten und manchmal auch des Opfers werden Rechtsanwält:innen tätig (siehe auch die Möglichkeiten einer Prozessbegleitung für Opfer). Die wichtigsten Regelungen zum Ablauf eines Strafverfahrens finden sich in der Strafprozessordnung (StPO).