Kinder- und Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe berät und unterstützt Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen (unter 18 Jahren) sowie Kinder und Jugendliche bei Problemen mit den Eltern. Dafür stehen unterschiedliche Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung.

Meldungen über den Verdacht der Vernachlässigung, der physischen, psychischen oder sexualisierten Gewalt an Minderjährigen werden unverzüglich überprüft. Eine Verpflichtung zur Strafanzeige besteht nicht.

Kinder- und Jugendhilfeträger in Gemeinden

Sie finden die Adresse Ihrer zuständigen "Kinder- und Jugendhilfe" (wird je nach Bundesland unterschiedlich bezeichnet) beim Magistrat der Statutarstadt bzw. der Bezirkshauptmannschaft, wo Sie wohnen. Die Kontaktdaten der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat finden Sie in der Behördensuche.