Krankenhäuser, Ärzte und Ärztinnen
Auch Ärztinnen und Ärzte sowie sonstiges Gesundheitspersonal können Ansprechpersonen bei Gewalt sein, insbesondere, wenn Verletzungen und Krankheitsbilder den Verdacht der Gewalt nahelegen. In Kinderspitälern und Kinderabteilungen an einer Krankenanstalt steht dem medizinischen Personal eine interdisziplinär besetzte Kinderschutzgruppe zur Abklärung von Verdachtsfällen zur Verfügung.
Ärztinnen und Ärzte sind grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ergibt sich jedoch der Verdacht, dass Personen unter 18 Jahren misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht worden ist, so ist eine Anzeige an die Polizei und Mitteilung an den zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger zu erstatten.