Prozessbegleitung

Opfer von Gewalttaten haben zumeist Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung – von der Entscheidung über die Anzeige bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens.

Prozessbegleitende bereiten professionell auf das Strafverfahren und die mit ihm verbundenen emotionalen Belastungen vor. Die Mitarbeitenden der vom Bundesministerium für Justiz beauftragten Prozessbegleitungseinrichtungen informieren über Rechte und Möglichkeiten und bereiten auf Vernehmungen bei der Polizei und bei Gericht vor. Auf Wunsch wird auch zu diesen Vernehmungen und zu Gerichtsverhandlungen begleitet. Soweit dies für die Durchsetzung der Ansprüche erforderlich ist, werden Sie auch kostenlos rechtsanwaltlich beraten und vertreten.